Gestern - Mittwoch den 16. März 2022 - wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Krems eine Waldbrandverordnung zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände erlassen.
Waldbrandverordnung 2022
Präambel: Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
V E R O R D N U N G
Gemäß § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. wird für den Verwaltungsbezirk Krems zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:
§1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
§2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.
§3 Diese Verordnung tritt mit 25. April 2019 (Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Krems) in Kraft.
Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Quelle: BH Krems
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