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Waldbrandverordnung 2022 erlassen

Aktualisiert: 24. Apr. 2022

Gestern - Mittwoch den 16. März 2022 - wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Krems eine Waldbrandverordnung zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände erlassen.



Waldbrandverordnung 2022

Präambel: Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende


V E R O R D N U N G

Gemäß § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. wird für den Verwaltungsbezirk Krems zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:

  • §1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

  • §2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.

  • §3 Diese Verordnung tritt mit 25. April 2019 (Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Krems) in Kraft.

Hinweis:

  • Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

  • Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Quelle: BH Krems






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